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Themen und Projekte » Frieden, Sicherheit, Gewalt » UN & Gender » UN-Resolution 1325
   
    UN-Resolution 1325 |  Frieden und Sicherheit




Meilenstein für eine gendersensible Friedenspolitik
 
AKTUELL: "Geschlechtergerechte Friedens- und Sicherheitspolitik im Spiegel von Bundesregierung und Frauensicherheitsrat" am 18. Juni 2008 in Berlin [mehr]
Brauchen wir einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Resolution 1325?
Diese und weitere Fragen sollen von PolitikerInnen und RepräsentantInnen der Zivilgesellschaft gemeinsam erörtert werden, mit dem Ziel, die überfällige Umsetzung der Resolution auf nationaler wie europäischer Ebene voranzubringen und sich über Strategien der Umsetzung aus den verschiedenen Perspektiven der Bundestagsfraktionen und der RepräsentantInnen der Zivilgesellschaft zu verständigen.
 

Wissensbausteine      |

UN-Resolution 1325
 | Entstehungsgeschichte
Die Entstehungsgeschichte von 1325 als Powerpoint-Präsentation (englisch)
>> PDF Download  
 | Wortlaut von 1325
Der vollständige Wortlaut der Resolution in deutscher Sprache [nachlesen]
 | Newsletter zu 1325
Wird 14-tägig von der WILPF (Women's International League for Peace and Freedom) herausgegeben. Enthält Nachrichten, Termine, Links und Berichte zum Thema (Mail mit „subscribe“ in der Betreffzeile an: 1325news@peacewomen.org)
Schattenbericht des Frauensicherheitsrats
Feministische Bewertung der bundesdeutschen Politik zu 1325 
>> PDF Download (deutsch, 2007)
>> PDF Download (deutsch, 2004) 

Länderberichte zur Umsetzung von 1325
- Bericht der Bundesregierung
  >> PDF Download (deutsch, 2007) 
  >> PDF Download
 (englisch, 2004)
- Berichte anderer UN-Mitgliedsstaaten
  [andere
- Rechereche zu den Aktionsplänen zur Umsetzung der Resolution 1325 als >> PDF Download
- Umsetzungsstand in Afghanistan, Papier von Medica Mondiale (2007) als >> PDF Download

 Politisches Arbeiten mit 1325
- ISIS Exchange Programme Institute
  [Bericht]

 | Feministische Reflexionen zur Umsetzung von 1325
- Ali-Tani, Nouria (2006): Zur Transformation internationaler Politik aus feministischer Perspektive. Diplomarbeit
 >>
PDF Download

  Die UN-Resolution 1325 
wurde am 31. Oktober 2000 vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) einstimmig verabschiedet. Mit der Resolution 1325 fordert der UN-Sicherheitsrat die VN-Mitgliedstaaten auf, für eine stärkere Beteiligung von Frauen auf allen Ebenen der institutionellen Verhütung, Bewältigung und Beilegung von Konflikten Sorge zu tragen. Im Umfeld von 1325 sind viele zivilgesellschaftlichen Initiativen entstanden, die das Ziel verfolgen, diese Resolution mit Leben zu füllen und für ihre Umsetzung zu sorgen.

  Gendersensible Perspektive 
Die UN-Resolution 1325 ist ein wichtiger Meilenstein für die feministische Friedenspolitik. Zum ersten Mal in der Geschichte der Vereinten Nationen hat der UN-Sicherheitsrat einen völkerrechtlich bindenden Beschluss gefasst, der Frauen an Entscheidungen über Krieg und Frieden beteiligt und die Geschlechterperspektive berücksichtigt.

  Nationale Aktionspläne 
Bislang haben nur Großbritannien, Dänemark, Schweden und Norwegen Aktionspläne zur Umsetzung der Resolution vorgelegt. In Deutschland betreibt unter anderem der Frauensicherheitsrat (FSR) Lobbyarbeit für die Entwicklung eines solchen.
Recherche zu den Aktionsplänen >> PDF Download
Aktionsplan UK >> PDF Download
Lobbyingaktivitäten des FSR [Aktivitäten FSR]

  Zwischenbericht der UN 
Seit der Verabschiedung der Resolution 1325 sind mehr als fünf Jahre vergangen. UN-Generalsekretär Kofi Annan ist dafür zuständig, Berichte zu erstellen, die die Aktivitäten der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der UN-Resolution 1325 zusammenfassen. Der jüngste Zwischenbericht ist von Oktober 2004. Im Vergleich zu anderen UN-Mitgliedsländern hat die deutsche Bundesregierung dem Generalsekretär einen ausführlichen Bericht vorgelegt. Für 2006 hat Kofi Annan einen Bericht zum neuen Action Plan, der für die UN-Arbeit gilt, vorgelegt. Bericht 2006 als >> PDF Download

  Schattenbericht 
Der Frauensicherheitsrat hat in einer eigenen Einschätzung der bundesdeutschen 1325-Politik Stellung genommen und einen alternativen Schattenbericht erarbeitet. Dieser wurde der Öffentlichkeit am 21. Oktober 2004 im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt. 

    6 Jahre UN-Resolution 1325
Die NGO-Arbeitsgruppe zur Resolution und der neu gegründeten Peacebuilding Commission der Vereinten Nationen hat zum 6. Jahrestag der Resolution einen Bericht herausgegeben. Dokumentiert und analysiert sind dort die Entwicklungen im letzten Jahr. Gesamter Bericht als >> PDF Download


Weitere Informationen rund um die Resolution 1325: [Informationen und Links]


 




    Rund um Resolution 1325 ...

Informationen

  • Kritische Reflektion zum 7. Jahrestag der Resolution 1325
    Dr. Faiha Abdulhadi hinterfragt in ihrem Artikel ob es zum 7. Jahrestag der Resolution wirklich Grund zum feiern gibt. Ihr Artikel erschien in der arabischen Zeitung "Al-Ayyam" am 11. November 2007 >> PDF Download
  • "Die UN-Resolution 1325: Frieden mit Frauen und Frieden für Frauen"
    Magisterarbeit von Sylvia Braun, Mitglied der Steuerungsgruppe des Frauensicherheitsrats,
    Juni 2007
    Magisterarbeit als >> PDF Download
  • "Securing Equality, Engendering Peace: a guide to policy and planning on women, peace and security"
    Das von INSTRAW veröffentlichte Handbuch beschäftigt sich mit Voraussetzungen und Strategien der Umsetzung von Politiken in diesem Feld. Zum Download auf der Seite von [INSTRAW
  • Auf der Seite von peacewomen.org sind jene Dokumente gesammelt abrufbar, die von den Vereinten Nationen bis zum 5. Jahrestag veröffentlicht wurden.
    [Weiterlesen]
  • Die NGO Working Group on Women, Peace and Security richtete sich in einem offenen Brief an das UN-High Level Panel on System-wide Coherence. Sie mahnt dabei die Genderperspektive in Hinblick auf die UN-Reform und die Umsetzung der Resolution 1325 ein.
    [Offener Brief] und [UN-Reform]
  • Über den Männerklub "Vereinte Nationen" und die mangelhafte Umsetzung von Resolution 1325 schreibt Thalif Deen.
    [Artikel] erschienen auf terraviva Europe

Aktivitäten

  • Bericht "Involving Men in the Implementation of UN SCR 1325": Der Bericht basiert auf einer Veranstaltung der Gender Action for Peace and Security (GAPS) und der Canadian High Commission im März 2007. Er beschäftigt sich sowohl mit den Fragen wie und warum die Resolution 1325 für Männer von Bedeutung ist, als auch mit umfassenderen Bemühungen zur Herstellung von nachhaltigem Frieden. Der vollständige Bericht als >> PDF Download
  • Plenardebatte im Bundestag: Der Bundestag diskutierte die Umsetzung der Resolution am 8. März 2007.
    Plenarprotokoll als >> PDF Download
  • road map 1325: Von 4. bis 6. Mai 2007 veranstaltete das Feministische Institut in Kooperation mit dem deutschen Frauensicherheitsrat, der Frauenstiftung filia, amnesty international, medica mondiale und WOMNET eine Europäische Sicherheitstagung zur Förderung und Vernetzung zur Umsetzung von Resolution 1325. Mehr dazu unter [road map 1325]
  • Der Deutsche Frauen-Sicherheitsrat engagiert sich in Deutschland und auf EU-Ebene für die Umsetzung und Bekanntmachung der Resolution. Lesen Sie mehr zu seinen Aktivitäten und Positionen unter [Frauen-Sicherheitsrat]
  • United Nations Security Council Resolution 1325: What are the challenges?
    Unter diesem Titel fand Ende Mai 2006 in GB eine internationale Konferenz zur Resolution 1325 statt. Lesen Sie die Rede von Ellen Johnson Sirleaf, der Präsidentin der Republik Liberia, auf der [Konferenzwebsite].
  • Omnibus-Linie 1325
    OWEN, das Ost-West-Europäische Frauennetzwerk bietet für 2007 ein Kursprogramm zum Aufbau eines ExpertInnenteams. Dieses soll Teil einer mobilen Friedensakademie sein, deren inhaltlicher Ausgangspunkt die UN-Resolution 1325 ist. Mehr zu Kursangebot und Akademie auf der Website von [OWEN]

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   Wortlaut der UN-Resolution 1325 in deutscher Übersetzung 

Vereinte Nationen S/RES/1325 (2000) Sicherheitsrat Verteilung: Allgemein 31. Oktober 2000

Resolution 1325 (2000) verabschiedet auf der 4213. Sitzung des Sicherheitsrats am 31. Oktober 2000

Vorauskopie des Deutschen Übersetzungsdienstes, Vereinte Nationen, New York. Der endgültige amtliche Wortlaut der Übersetzung erscheint nach eingehender Abstimmung aller Sprachfassungen und redaktioneller Überarbeitung im Offiziellen Protokoll der Generalversammlung bzw. des Sicherheitsrats.

Der Sicherheitsrat,

unter Hinweis auf seine Resolutionen 1261 (1999) vom 25. August 1999, 1265 (1999) vom 17. September 1999, 1296 (2000) vom 19. April 2000 und 1314 (2000) vom 11. August 2000 sowie auf die einschlägigen Erklärungen seines Präsidenten, sowie unter Hinweis auf die Presseerklärung seines Präsidenten vom 8. März 2000 anlässlich des Tages der Vereinten Nationen für die Rechte der Frau und den Weltfrieden (Internationaler Tag der Frau) (SC/6816),

sowie unter Hinweis auf die Verpflichtungen aus der Erklärung von Beijing und der Aktionsplattform (A/52/231) sowie aus dem Ergebnisdokument der dreiundzwanzigsten Sondertagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen "Frauen 2000: Gleichstellung, Entwicklung und Frieden für das 21. Jahrhundert" (A/S-23/10/Rev.1), insbesondere betreffend Frauen und bewaffnete Konflikte,

eingedenk der Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und der Hauptverantwortung des Sicherheitsrats nach der Charta für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit,

mit dem Ausdruck seiner Besorgnis darüber, dass Zivilpersonen, insbesondere Frauen und Kinder, die weitaus größte Mehrheit der von bewaffneten Konflikten betroffenen Personen stellen, namentlich auch als Flüchtlinge und Binnenvertriebene, und dass sie in zunehmendem Maße von Kombattanten und bewaffneten Elementen gezielt angegriffen werden,

sowie in der Erkenntnis, dass dies Folgen für einen dauerhaften Frieden und eine dauerhafte Aussöhnung nach sich zieht,

erneut erklärend, welche wichtige Rolle Frauen bei der Verhütung und Beilegung von Konflikten und bei der Friedenskonsolidierung zukommt,

und betonend, wie wichtig es ist, dass sie an allen Anstrengungen zur Wahrung und Förderung von Frieden und Sicherheit gleichberechtigt und in vollem Umfang teilhaben und dass ihre Mitwirkung an den Entscheidungen im Hinblick auf die Verhütung und Beilegung von Konflikten ausgebaut werden muss,

sowie erneut erklärend, dass die Bestimmungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechtsinstrumente, die die Rechte von Frauen und Mädchen während und nach Konflikten schützen, vollinhaltlich verwirklicht werden müssen,

betonend, dass alle Parteien sicherstellen müssen, dass Minenräumprogramme und Aufklärungsprogramme über die Minengefahr den besonderen Bedürfnissen von Frauen und Mädchen Rechnung tragen,

in Anerkennung der dringenden Notwendigkeit, in alle Bereiche von Friedenssicherungseinsätzen eine Geschlechterperspektive zu integrieren, und in diesem Zusammenhang

Kenntnis nehmend von der Windhuk-Erklärung und dem Aktionsplan von Namibia zur Integration einer Geschlechterperspektive in mehrdimensionale Friedensunterstützungsmissionen (S/2000/693),

sowie in Anerkennung der Bedeutung der in der Presseerklärung seines Präsidenten vom 8. März 2000 abgegebenen Empfehlung, das gesamte Friedenssicherungspersonal im Hinblick auf den Schutz, die besonderen Bedürfnisse und die Menschenrechte von Frauen und Kindern in Konfliktsituationen speziell auszubilden,

ferner anerkennend, dass ein Verständnis der Auswirkungen bewaffneter Konflikte auf Frauen und Mädchen, wirksame institutionelle Vorkehrungen zur Gewährleistung ihres Schutzes und ihre volle Mitwirkung am Friedensprozess in erheblichem Maße zur Wahrung und Förderung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit beitragen können,

in Anbetracht der Notwendigkeit, das Datenmaterial zu den Auswirkungen bewaffneter Konflikte auf Frauen und Mädchen zu konsolidieren,

fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass Frauen in den nationalen, regionalen und internationalen Institutionen und Mechanismen zur Verhütung, Bewältigung und Beilegung von Konflikten auf allen Entscheidungsebenen stärker vertreten sind;

legt dem Generalsekretär nahe, seinen strategischen Aktionsplan (A/49/587) umzusetzen, in dem eine stärkere Mitwirkung von Frauen in Entscheidungsfunktionen bei Konfliktbeilegungs- und Friedensprozessen gefordert wird;

fordert den Generalsekretär nachdrücklich auf, mehr Frauen zu Sonderbeauftragten und Sonderbotschafterinnen zu ernennen, die in seinem Namen Gute Dienste leisten, und fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, dem Generalsekretär Kandidatinnen zur Aufnahme in eine regelmäßig aktualisierte zentrale Liste vorzuschlagen;

fordert den Generalsekretär ferner nachdrücklich auf, die Ausweitung der Rolle und des Beitrags von Frauen bei den Feldmissionen der Vereinten Nationen anzustreben, insbesondere bei den Militärbeobachtern, der Zivilpolizei, bei Menschenrechts- und humanitärem Personal;

bekundet seine Bereitschaft, in die Friedenssicherungseinsätze eine Geschlechterperspektive zu integrieren, und fordert den Generalsekretär nachdrücklich auf, sicherzustellen, dass bei Bedarf auch für Geschlechterfragen zuständige Elemente in Feldmissionen aufgenommen werden;

ersucht den Generalsekretär, den Mitgliedstaaten Leitlinien für die Aus- und Fortbildung sowie Material über den Schutz, die Rechte und die besonderen Bedürfnisse von Frauen sowie über die Wichtigkeit der Beteiligung von Frauen an allen Friedenssicherungs- und Friedenskonsolidierungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, bittet die Mitgliedstaaten, diese Elemente sowie Aufklärungsmaßnahmen über HIV/Aids in ihre einzelstaatlichen Ausbildungsprogramme zur Vorbereitung von Militärpersonal und Zivilpolizisten auf ihren Einsatz aufzunehmen, und ersucht den Generalsekretär ferner, sicherzustellen, dass das Zivilpersonal bei Friedenssicherungseinsätzen eine ähnliche Ausbildung erhält;

fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre freiwillige finanzielle, technische und logistische Unterstützung von Trainingsmaßnahmen zur Sensibilisierung in Geschlechterfragen zu verstärken, namentlich Maßnahmen der einschlägigen Fonds und Programme, unter anderem des Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für die Frau, des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen, des Amtes des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen und anderer zuständiger Organe;

fordert alle beteiligten Akteure auf, bei der Aushandlung und Umsetzung von Friedensübereinkünften eine Geschlechterperspektive zu berücksichtigen, die unter anderem auf Folgendes abstellt: a) die besonderen Bedürfnisse von Frauen und Mädchen während der Rückführung und Neuansiedlung sowie bei der Normalisierung, der Wiedereingliederung und dem Wiederaufbau nach Konflikten; b) Maßnahmen zur Unterstützung lokaler Friedensinitiativen von Frauen und autochthoner Konfliktbeilegungsprozesse sowie zur Beteiligung von Frauen an allen Mechanismen zur Umsetzung der Friedensübereinkünfte; c) Maßnahmen zur Gewährleistung des Schutzes und der Achtung der Menschenrechte von Frauen und Mädchen, insbesondere im Zusammenhang mit der Verfassung, dem Wahlsystem, der Polizei und der rechtsprechenden Gewalt;

fordert alle Parteien bewaffneter Konflikte auf, das auf die Rechte und den Schutz von Frauen und Mädchen, insbesondere als Zivilpersonen, anwendbare Völkerrecht vollinhaltlich zu achten, insbesondere die auf sie anwendbaren Verpflichtungen aus den Genfer Abkommen von 1949 und den dazugehörigen Zusatzprotokollen von 1977, dem Abkommen vom 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und dem dazugehörigen Protokoll von 1967, dem Übereinkommen von 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und dem dazugehörigen Fakultativprotokoll von 1999 sowie dem Übereinkommen von 1989 über die Rechte des Kindes und den beiden dazugehörigen Fakultativprotokollen vom 25. Mai 2000, und die einschlägigen Bestimmungen des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs zu berücksichtigen;

fordert alle Parteien bewaffneter Konflikte auf, spezielle Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu ergreifen, insbesondere vor Vergewaltigung und anderen Formen des sexuellen Missbrauchs und allen anderen Formen der Gewalt in Situationen bewaffneter Konflikte;

hebt hervor, dass alle Staaten dafür verantwortlich sind, der Straflosigkeit ein Ende zu setzen und die Verantwortlichen für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, namentlich auch im Zusammenhang mit sexueller und sonstiger Gewalt gegen Frauen und Mädchen, strafrechtlich zu verfolgen, und betont in diesem Zusammenhang, dass diese Verbrechen soweit möglich von Amnestieregelungen ausgenommen werden müssen;

fordert alle Parteien bewaffneter Konflikte auf, den zivilen und humanitären Charakter von Flüchtlingslagern und -siedlungen zu achten und namentlich auch bei ihrer Errichtung die besonderen Bedürfnisse von Frauen und Mädchen zu berücksichtigen, und verweist auf seine Resolutionen 1208 (1998) vom 19. November 1998 und 1296 (2000) vom 19. April 2000;

legt allen an der Abrüstungs-, Demobilisierungs- und Wiedereingliederungsplanung beteiligten nahe, die unterschiedlichen Bedürfnisse weiblicher und männlicher ehemaliger Kombattanten sowie die Bedürfnisse der von ihnen abhängigen Personen zu berücksichtigen;

bekräftigt seine Bereitschaft, bei allen Maßnahmen, die nach Artikel 41 der Charta der Vereinten Nationen ergriffen werden, zu erwägen, welche Auswirkungen sie auf die Zivilbevölkerung haben können, und dabei die besonderen Bedürfnisse von Frauen und Mädchen zu berücksichtigen, damit angemessene humanitäre Ausnahmeregelungen geprüft werden können;

bekundet seine Bereitschaft, dafür zu sorgen, dass bei Missionen des Sicherheitsrats die Geschlechterperspektive sowie die Rechte von Frauen berücksichtigt werden, namentlich auch durch Konsultationen mit Frauengruppen auf lokaler wie internationaler Ebene;

bittet den Generalsekretär, die Durchführung einer Studie über die Auswirkungen bewaffneter Konflikte auf Frauen und Mädchen, die Rolle der Frauen bei der Friedenskonsolidierung und die Geschlechterdimensionen von Friedensprozessen und der Konfliktbeilegung zu veranlassen, und bittet ihn ferner, dem Sicherheitsrat einen Bericht über die Ergebnisse dieser Studie vorzulegen und diesen auch allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen zugänglich zu machen;

ersucht den Generalsekretär, in seine Berichterstattung an den Sicherheitsrat gegebenenfalls auch Informationen über Fortschritte bei der Integration einer Geschlechterperspektive in alle Friedenssicherungsmissionen sowie über alle anderen Frauen und Mädchen betreffenden Gesichtspunkte aufzunehmen;

beschließt, mit der Angelegenheit aktiv befasst zu bleiben.

Auf der 4213. Sitzung einstimmig verabschiedet.

In weiteren Sprachen ist der Resolutionstext auf der Webseite von Peacewomen nachzulesen [andere Sprachen]


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Aktualisiert: 09.06.2008, meb